Bilder vom Schloß Rheinsberg und dem Schloßpark dürfen nicht veröffentlich werden.
Das Landgericht Potsdam hat der Stiftung Preussischer Kulturbesitz das Hausrecht an den Schlössern und Gärten zuerkannt die unter ihrer Verwaltung stehen. Die Stiftung hat ein Fotografierverbot für kommerzielle Zwecke ausgesprochen. mehr dazu …
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